B. Mit Urteil vom 15. Dezember 2011 hat das Bezirksgericht Sissach die Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts teilweise gutgeheissen für den Betrag von CHF 5'736.05. Der Entscheid lautet folgendermassen: 1. Das am 14. September 2009 vom Gerichtspräsidium Sissach bewilligte provisorische Bauhandwerkerpfandrecht auf Parzelle Nr. 2113 des Grundbuches X.____ wird für einen Betrag von CHF 5'736.05 nebst Zins zu 5% seit 31. Juli 2009 für definitiv erklärt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.