Gegenstand Bauhandwerkerpfandrecht Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Sissach vom 15. Dezember 2011 A. Nachdem das Bezirksgerichtspräsidium Sissach der A.____AG die Vormerkung der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts auf der Parzelle Nr. 2113 des Grundbuches X.____ für eine Forderung von CHF 32'500.-- nebst Zins zu 5% seit 31. Juli 2009 und Kosten bewilligte, hat die A.____AG mit Prosekutionsklage vom 26. Februar 2010 die definitive Eintragung dieses Bauhandwerkerpfandrechts beantragt.