2. Die Gerichtsgebühr von pauschal CHF 2'000.00 für das Berufungsverfahren wird zu 30 % dem Berufungskläger und zu 70 % den Berufungsbeklagten auferlegt. Die erstinstanzlichen Gerichtskosten von CHF 1'000.00 zuzüglich Begründungstaxe von CHF 1'000.00 gemäss Urteil vom 19. September 2011 werden den Parteien je hälftig auferlegt.