://: 1. In teilweiser Gutheissung der Berufung wird das Urteil des Bezirksgerichts Waldenburg vom 19. September 2011 aufgehoben und wird das Grundbuchamt Waldenburg angewiesen, den Berufungskläger gegen Nachweis der vertragskonformen Bezahlung des Kaufpreises samt Kostenanteil an die Berufungsbeklagten (mittels Belastungsanzeige über den Betrag von CHF 45'295.55) als neuen Eigentümer der Parzelle Nr. 606, GB D.____, im Grundbuch einzutragen. Im Übrigen wird die Berufung abgewiesen.