6. Voraussetzungen des Pächtervorkaufsrechts gemäss Art. 47 BGBB Der Kläger machte das Bestehen eines landwirtschaftlichen Pachtverhältnisses geltend. Die Beklagten verzichteten auf eine Stellungnahme zum Pachtverhältnis zwischen der Erbengemeinschaft des E.____ und dem Kläger für die Parzelle Nr. 606, GB D.____, und zu den Voraussetzungen nach Art. 47 BGBB. Die Parzelle Nr. 606, GB D.____, ist ein landwirtschaftliches Grundstück. Art.