18 Abs. 1 Litera d GBV zuzustimmen und die erforderliche Erklärung schriftlich abzugeben. 7. Es sei das Grundbuchamt Waldenburg anzuweisen, den Kläger mit vertragskonformer Bezahlung des Kaufpreises als neuen Eigentümer der Parz-Nrn. 606 und 924 GB D.____ im Grundbuch einzutragen. 8. Eventuell sei für den Fall der Abweisung der Begehren 3.-7. gerichtlich festzustellen, dass der Kläger berechtigt ist, die Parz.-Nrn. 606 und 924 GB D.____ bis zum Ablauf der Pacht weiterhin zu bewirtschaften, alles vorbehältlich eines Pachterstreckungsbegehrens. Subeventuell seien die Beklagten zu 3. zu verpflichten, dem Kläger angemessenen Schadenersatz u.a. gestützt auf Art. 15 Abs. 4 LPG zu bezahlen.