, an den Beklagten wurde am 26.06.2008 im Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft publiziert. Mit Schreiben vom 16.11.2007 an das Grundbuchamt Waldenburg nahm der Kläger auf die Mitteilungen des Grundbuchamtes Waldenburg vom 15.05., 13.08. und 19.10.2007 Bezug, mit welchen ihm die Kaufverträge zu den Parzellen Nr. 694, 824 und 606, alle GB D.____, angezeigt worden seien. Weiter schrieb er: "Ich möchte Sie deshalb in Kenntnisnahme der beiliegenden Unterlagen bitten, mir das Vorkaufsrecht zu diesen 3 Parzellen zu eröffnen, resp. die Kaufverträge auszufertigen". Am 22.05.2008 wurden die Beklagten als Eigentümer der Parzellen Nrn. 606 und 924, beide GB D.____, im Grundbuch eingetragen.