{"Signatur": "BL_KG_001", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2012-06-19", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_001_400-12-7_2012-06-19.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=6e71375c-e04e-4d00-9b75-cabbff641773&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245050935", "Checksum": "1e73efcd47dd3f6754fb93bff3500582"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_001_400-12-7_2012-06-19.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=48d9504a-267f-49b6-be71-8dedf930a888", "Checksum": "4c0735954e6660b12ab78b6a8de60104"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["400 12 7", "400 2012 7"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 19.06.2012 400 12 7 (400 2012 7)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 19.06.2012 400 12 7 (400 2012 7)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 19.06.2012 400 12 7 (400 2012 7)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sachenrecht; Grundbuchberichtigung Parz. 606 und 924, GB D."}], "ScrapyJob": "446973/44/2337", "Zeit UTC": "11.04.2026 03:41:42", "Checksum": "55d644b838578127d4c2db916cfcf3e2", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 19.06.2012 400 12 7 (400 2012 7)\nRegeste:\nSachenrecht; Grundbuchberichtigung Parz. 606 und 924, GB D.\n\nSeite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nD.____, zu einem Preis von CHF 44'208.90 und der Parzelle Nr. 924, GB D.____, zu einem\nPreis von CHF 18'967.60. Am 01.12.2008 reichte der Kläger Klage mit dem Betreffnis \"Feststellung eines Pachtverhältnisses, evtl. Forderung\" und \"Ausübung Vorkaufsrecht / Grundbuchberichtigung (Parz. 606 und 924 GB D.____)\" gegen die Beklagten und gegen die Erbengemeinschaft von E.____ ein. Eine Orientierungskopie der Klage vom 01.12.2008 sandte der Rechtsvertreter des Klägers an die Gegenpartei zur Kenntnisnahme. Er stellte folgende Rechtsbegehren:\n\"1. Es sei gerichtlich festzustellen, dass der Kläger Pächter der Grundstücke \"F.____\" bzw.\n\"G.____\", d.h. der Parz.-Nrn. 606 und 924 GB D.____, ist.\n2. Die Beklagten seien zu verpflichten, den zwischen ihnen abgeschlossenen Kaufvertrag\nbetreffend die Parz.-Nrn. 606 und 924 GB D.____ vorzulegen.\n3. Es sei gerichtlich festzustellen, dass der Kläger das ihm zustehende Pächtervorkaufsrecht\nbetreffend die Parz.-Nrn. 606 und 924 GB D.____ rechtzeitig ausgeübt hat.\n4. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain den Erwerb der genannten Parzellen durch den Kläger mit Verfügung vom 8. September 2008 bewilligt hat.\n5. Das Grundbuchamt Waldenburg sei anzuweisen, das Grundbuch dahingehend zu berichtigen, dass die Beklagten zu 3. grundbuchlich wieder als Eigentümer der Parz.-Nrn. 606 und 924\nGB D.____ eingetragen sind.\n6. Die Beklagten zu 3., allenfalls die Beklagten zu 1. und 2., seien zu verpflichten, dem Erwerb\nder genannten Parzellen durch den Kläger i.S.v. Art. 18 Abs. 1 Litera d GBV zuzustimmen und\ndie erforderliche Erklärung schriftlich abzugeben.\n7. Es sei das Grundbuchamt Waldenburg anzuweisen, den Kläger mit vertragskonformer Bezahlung des Kaufpreises als neuen Eigentümer der Parz-Nrn. 606 und 924 GB D.____ im\nGrundbuch einzutragen.\n8. Eventuell sei für den Fall der Abweisung der Begehren 3.-7. gerichtlich festzustellen, dass\nder Kläger berechtigt ist, die Parz.-Nrn. 606 und 924 GB D.____ bis zum Ablauf der Pacht weiterhin zu bewirtschaften, alles vorbehältlich eines Pachterstreckungsbegehrens. Subeventuell\nseien die Beklagten zu 3. zu verpflichten, dem Kläger angemessenen Schadenersatz u.a. gestützt auf Art. 15 Abs. 4 LPG zu bezahlen.\n9. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten und unter dem Vorbehalt sämtlicher weiterer Rechte für den Kläger.\"\n\nB. Die heutigen Beklagten beantragten die Abweisung der Klage, unter o/e Kostenfolge. Im\nFalle der Gutheissung der Klage seien die Kosten der Erbengemeinschaft von E.____ und dem\nKläger aufzuerlegen und das Verfahren betr. Ansprüche auf Schadenersatz nach Art. 975\nAbs. 2 ZGB und Rückerstattung des Kaufpreises nebst Zins und Kosten ad separatum zu verweisen. Die Erbengemeinschaft von E.____ beantragte die Abweisung der Klage unter o/e Kostenfolge und die Beschränkung des Verfahrens auf die Vorfrage, ob die Erbengemeinschaft von\nE.____ passivlegitimiert sei. Das Verfahren wurde mit Verfügung vom 21.06.2010 vorläufig auf\ndie Frage der Passivlegitimation der Erbengemeinschaft von E.____ beschränkt und der zu\ndieser Frage geführte Schriftenwechsel wurde für geschlossen erklärt. In Bezug auf die Erbengemeinschaft von E.____ wies das Bezirksgericht Waldenburg die Klage mit Urteil vom\n24.01.2011 ab. Dieses Urteil ist in Rechtskraft erwachsen.\n\n"}