3. Die Berufungsbeklagten haben dem Berufungskläger für das Berufungsverfahren eine Parteientschädigung von CHF 2'800.00 inkl. Auslagen und inkl. MWST von CHF 207.40 und für das erstinstanzliche Verfahren eine reduzierte Parteientschädigung von CHF 3'500.00 inkl. Auslagen und inkl. MWST von CHF 259.25 zu bezahlen. Mitteilung an Parteien Vorinstanz Grundbuchamt Waldenburg als Anweisung (Ziff. 1) Präsidentin Gerichtsschreiber Christine Baltzer-Bader Hansruedi Zweifel