2. Die Gerichtsgebühr von pauschal CHF 2'000.00 für das Berufungsverfahren wird den Berufungsbeklagten auferlegt. Die erstinstanzlichen Gerichtskosten von CHF 1'000.00 zuzüglich Begründungstaxe von CHF 1'000.00 gemäss Urteil vom 19. September 2011 werden zu 3/4 den Berufungsbeklagten und zu 1/4 dem Berufungskläger auferlegt.