Hingegen ist die Eingabe des Klägers vom 18.06.2007 an das Bezirksgericht Waldenburg (vgl. Klagbeilage 2) im Verfahren betreffend Pacht der Erbengemeinschaft des E.____ vom Bezirksgericht Waldenburg mit Verfügung vom 12.07.2007 zugestellt worden (vgl. von der Vorinstanz beigezogene Verfahrensakten 150 07 179). Darin konnte und musste die Verkäuferin und damalige Eigentümerin der Parzelle Nr. 694, GB D.____, zur Kenntnis nehmen, dass der Kläger sich als Pächter dieses landwirtschaftlichen Grundstücks betrachtete und in dieser Eigenschaft seinen Willen zum Ausdruck brachte, die Bewirtschaftung dieser Pachtparzelle weiterhin wahrzunehmen resp. das ihm zustehende Vorkaufsrecht auszuüben.