Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht telbar nach Erhalt der Anzeige vom 15.05.2007 durch den Kläger zu laufen begonnen, d.h. frühestens 1 bis 2 Tage nach dem 15.05.2007. Eine Weiterleitung der Ausübungserklärung des Klägers vom 18.06.2007 gegenüber dem Grundbuchamt Waldenburg (vgl. unnummerierte Beilage vor Klagbeilage 3) durch das Grundbuchamt Waldenburg an die damalige Eigentümerschaft ist nicht nachgewiesen.