hat. 3. Die Beklagten zu 3 seien zu verpflichten, den mit den Beklagten 1 und 2 unterm 14. Mai 2007 betreffend die Parz.-Nr. 694 GB D.____ abgeschlossenen Kaufvertrag vorzulegen bzw. die Beklagten zu 1 und 2 seien zu verpflichten, den erwähnten Kaufvertrag zu edieren. 4. Die Beklagten zu 1 und 2, allenfalls zu 3, seien zu verpflichten, dem Erwerb der genannten Parzelle durch den Kläger i.S.v. Art. 18 Abs. 1 Litera d GBV zuzustimmen und die erforderliche Erklärung abzugeben. 5. Es sei das Grundbuchamt Waldenburg anzuweisen, den Kläger mit vertragskonformer Bezahlung des Kaufpreises für die Parz.-Nr. 694 GB D.____ als neuen Eigentümer dieser Parzelle im Grundbuch einzutragen.