1. Es sei gerichtlich festzustellen, dass der Kläger das ihm zustehende Pächtervorkaufsrecht betreffend die Parz.-Nr. 694 GB D.____ rechtzeitig ausgeübt hat bzw. es sei davon Vormerk zu nehmen, dass die Bezirksschreiberei Waldenburg hinsichtlich dieser Parzelle das Vorkaufsrecht und dessen rechtzeitige Ausübung durch den Kläger festgestellt hat. 2. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain den Erwerb der genannten Parzelle durch den Kläger mit Verfügung vom 8. September 2008 bewilligt