Daraufhin ersuchte das Bezirksgericht Waldenburg mit Faxübermittlung vom 20.02.2009 den Kläger um Mitteilung, welche Änderungen bei den Prozessparteien vorzunehmen seien. Mit Eingabe vom 24.02.2009 präzisierte der Kläger seine Klage in dem Sinne, dass er gestützt auf den am 02.12.2008 erfolgten Eintrag von B.____ und C.____ als Eigentümer der Parzelle Nr. 694, GB D.____, seine Klage nicht nur gegen die Erbengemeinschaft des E.____ (Beklagte 3) sondern auch gegen B.____ und C.____ (Beklagte 1 und 2) richte und seine Rechtsbegehren entsprechend ergänze, welche neu wie folgt lauteten: 1.