Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht 2. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain den Erwerb der genannten Parzellen durch den Kläger mit Verfügung vom 8. September 2008 bewilligt hat. 3. Die Beklagten seien zu verpflichten, die mit den Ehegatten B.____ und C.____ unterm 14. Mai 2007 betreffend die Parz.-Nr. 694 GB D.____ und mit F.____ unterm 10. August 2007 betreffend die Parz.-Nr. 824 GB D.____ abgeschlossenen Kaufverträge vorzulegen. 4. Die Beklagten seien zu verpflichten, dem Erwerb der genannten Parzellen durch den Kläger i.S.v.