694 und 824 GB D.____)" gegen die Erbengemeinschaft von E.____ ein. Eine Orientierungskopie dieser Klage ging an die Bezirksschreiberei Waldenburg. Er stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei gerichtlich festzustellen, dass der Kläger das ihm zustehende Pächtervorkaufsrecht betreffend die Parz.-Nrn. 694 und 824 GB D.____ rechtzeitig ausgeübt hat bzw. es sei davon Vormerk zu nehmen, dass die Bezirksschreiberei Waldenburg hinsichtlich dieser Parzellen das Vorkaufsrecht und dessen rechtzeitige Ausübung durch den Kläger festgestellt und anerkannt hat.