Gleichzeitig wurde der Kläger aufgefordert, dem Grundbuchamt Waldenburg bis 29.08.2008 weitere Unterlagen einzureichen, verbunden mit dem Hinweis, dass bei Nichteingang dieser Unterlagen die Anmeldung des Vorkaufsrechts abgewiesen werde. Diese Frist wurde letztmalig bis zum 01.12.2008 erstreckt. Mit Verfügung vom 08.09.2008 erteilte das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain (LZE) dem Kläger die Bewilligung zum Erwerb der Parzelle Nr. 694, GB D.____. Am 01.12.2008 reichte der Kläger Klage mit dem Betreffnis "Feststellung eines Pachtverhältnisses, evtl. Forderung" und "Ausübung Vorkaufsrecht / Grundbuchberichtigung (Parz. 694 und 824 GB D.____)" gegen die Erbengemeinschaft von E.____