Nach Eingang der Klage beim Bezirksgericht Waldenburg am 02.07.2007 wurde das Verfahren betr. Pacht (Nr. 150 07 179) eröffnet und mit Verfügung des Bezirksgerichtspräsidiums Waldenburg vom 12.07.2007 die Klage des Klägers vom 18.06.2007 betr. Pacht der Erbengemeinschaft des E.____ zur Kenntnisnahme zugestellt. Mit Schreiben vom 04.09.2007 bekräftigte der Kläger dem Grundbuchamt Waldenburg erneut, dass er u.a. an Parzelle Nr. 694, GB D.____, das Vorkaufsrecht ausübe.