Zufolge Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege an den Ehemann wird dessen Rechtsvertreter, Dr. Matthias Häuptli, Advokat, für seine Bemühungen im Berufungsverfahren eine Parteientschädigung von CHF 3'465.40 (inkl. Auslagen und Mwst.) aus der Staatkasse ausgerichtet.