Seite 12 http://www.bl.ch/kantonsgericht 2. Soweit sich die Berufung gegen Dispositiv-Ziffer 5 des Entscheids der Bezirksgerichtsvizepräsidentin Arlesheim vom 19. November 2012 richtet, wird sie teilweise gutgeheissen. Die Dispositiv-Ziffer 5 des Entscheids der Vizepräsidentin des Bezirksgerichts Arlesheim vom 19. November 2012 wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: