8.2 Zufolge Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege an den Ehemann und die Ehefrau sind die Gerichtskosten auf die Staatskasse zu nehmen und ist den Rechtsvertretern der Parteien für die Bemühungen im Berufungsverfahren eine Parteientschädigung aus der Staatkasse auszurichten. 8.2.1 Der Rechtsvertreter des Ehemanns, Dr. Matthias Häuptli, Advokat, machte in seiner Honorarnote vom 19. März 2013 einen Arbeitsaufwand von 13.8 Stunden (ohne Hauptverhandlung) zu einem Stundenansatz von CHF 180.−, Auslagen und Kopien von CHF 49.70 sowie die Mehrwertsteuer von 8% geltend. Dieser Aufwand erscheint als angemessen. Zudem ist ihm für