Um den Bedarf jedoch nicht auf das absolute Minimum zu beschränken, soll der Grundbetrag angemessen erhöht werden. Gemäss kantonsgerichtlicher Praxis gilt eine Partei dann nicht als mittellos, wenn ihr Einkommen grösser als das um 15% des Grundbetrages und die laufende Steuerbelastung erweiterte betreibungsrechtliche Existenzminimum ist. Der Überschuss sollte es ermöglichen, die Prozesskosten bei weniger aufwendigen Verfahren innert eines Jahres und in den anderen Fällen innert zwei Jahren zu tilgen.