Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht CHF 600.− zuzüglich allfällig ausbezahlte Kinderzulagen pro Kind und der Restbetrag für die Ehefrau bestimmt. In den vom Ehemann der Ehefrau für sich und die Kinder auszurichtenden Unterhaltsbeiträgen ist die Unterhaltszulage des Ehemanns von derzeit CHF 536.− eingeschlossen. Dem Ehemann sind für August bis November 2012 der Ehefrau bezahlte CHF 6'700.− als bereits geleistete Unterhaltsbeiträge für die Ehefrau und seine beiden Kinder anzurechnen. Im Übrigen ist die Berufung abzuweisen.