4. Die Vorinstanz rechnete bei der Ehefrau bei den Unterhaltsberechnungen für die Zeit vom 1. August bis 16. Dezember 2012 und jene für Zeit ab 17. Dezember 2012 CHF 41.25 pro Monat für die Privathaftpflicht- und Hausratsversicherung sowie beim Ehemann für die Zeit ab dem 17. Dezember 2012 CHF 30.− pro Monat für Privathaftpflicht- und Hausratsversicherung an. Diese Versicherungsprämien sind bereits im monatlichen Grundbetrag inbegriffen (Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) nach Art. 93 SchKG vom 1. Juli 2009, genehmigt mit Beschluss des Regierungsrats des Kantons Basel- Landschaft Nr. 1222).