2.2.1 Zunächst ist zu beachten, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Ehemann aufgrund der von der Vorinstanz genannten Darlehen über entsprechende finanzielle Reserven verfügt. Weil es sich beim Restaurant F._____ um ein Einzelunternehmen handelt, haftet der Ehemann vollumfänglich mit seinem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten. Die von der Vorinstanz erwähnten Darlehen bedeuten deshalb nichts anderes, als dass der Ehemann mit dem Darlehen über insgesamt CHF 13'900.− Verluste seines Einzelunternehmens aus privaten Mitteln deckte und dem Darlehen über CHF 3'804.50 die Haftung für einen dieser Summe korrespondierenden Verlust übernehmen wird.