Zudem betreut der Vater die Kinder am Mittwochnachmittag. Auf die Wünsche und die Bedürfnisse der Kinder ist gebührend Rücksicht zu nehmen. Ein weitergehendes oder weniger weitgehendes Besuchsrecht regeln die Eltern in Absprache mit dem Erziehungsbeistand. 2. Der Kostenentscheid wird dem Gericht überlassen." Aufgrund dieses Teilvergleichs ist das vorliegende Verfahren, insoweit es sich auf Abänderung des in Dispositiv-Ziffer 4 des angefochtenen Entscheids geregelten Besuchs- und Ferienrechts bezieht, als gegenstandslos abzuschreiben. 1.3 Weil die Berufung im Übrigen form- und fristgerecht erhoben wurde, ist insofern auf diese einzutreten.