1.2 An der heutigen Hauptverhandlung schlossen der Ehemann und die Ehefrau folgenden Teilvergleich: "1. In Abänderung von Dispositiv-Ziffer 4 Abs. 2 des Entscheids der Bezirksgerichtsvizepräsidentin Arlesheim vom 19. November 2012 vereinbaren A._____ und B._____ Folgendes: Der Ehemann wird berechtigt und verpflichtet, nach vorheriger Absprache mit der Ehefrau die Kinder alle zwei Wochen von Freitag, 18:00 Uhr bis Sonntag, 18:00 Uhr zu sich zu nehmen und mit den Kindern drei Wochen im Jahr Ferien zu verbringen. Zudem betreut der Vater die Kinder am Mittwochnachmittag.