C. Dagegen erhob der Ehemann mit Schreiben vom 21. Dezember 2012 Berufung und beantragte, in Abänderung von Dispositiv-Ziffer 4 des angefochtenen Entscheids sei ihm zusätzlich zum üblichen Besuchs- und Ferienrecht ein Besuchsrecht für die Kinder C._____ und D.___