4. Die Berufungsklägerin hat dem Berufungsbeklagten eine Parteientschädigung von CHF 3'125.00 zuzüglich Auslagen von CHF 20.90 und 8 % MWST von CHF 251.65 zu bezahlen. Vizepräsidentin Gerichtsschreiber Barbara Jermann Richterich Andreas Linder Seite 11 http://www.bl.ch/kantonsgericht