Anlässlich der heutigen Parteibefragung ergänzt die Berufungsklägerin, im Jahre 2011 habe sie den Kredit bei der GE Money Bank aufgestockt. Sie sei im Moment nicht liquid und müsse Waren für den täglichen Bedarf regelmässig über die Kreditkarten finanzieren. Die Schulden würden in erster Linie aus Ferienreisen, Anschaffung von Gebrauchsgegenstände und Esswaren resultieren. Der Ehemann bestreitet, dass die eingegangenen Darlehensverpflichtungen im Interesse beider Ehegatten eingegangen worden seien.