6.1 Das Bezirksgericht hat für die Berechnung des Unterhaltsbeitrages die Methode der familienrechtlichen Notbedarfsberechnung gewählt, wobei der Überschuss vollumfänglich der Ehefrau zugewiesen wurde. Es stellte ein Existenzminimum des Ehemannes von CHF 2'216.50 (Grundbetrag CHF 1'200.00, Wohnkosten CHF 686.00, Krankenkasse CHF 330.50) und der Ehefrau von CHF 4'020.75 (Grundbetrag CHF 1'200.00, Grundbetrag Tochter CHF 600.00, Wohnkosten CHF 1'400.00, Krankenkasse CHF 369.70, Auslagen öff. Verkehr 100.00; Steuern