So sieht sich die Ehefrau als Opfer des Beklagten, welcher ihr Gefühle zum Zwecke der eigenen Vorteilsnahme, finanzieller oder materieller Art vorgespielt habe. Während der Ehemann der Klägerin sinngemäss vorhält, sie habe ein (krankhaft) gesteigertes sexuelles Verlangen nach jüngeren ausländischen Männern. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Motive für eine Heirat und der höchstpersönliche Umgang unter den Parteien einem strikten Beweis nicht zugänglich sind. Als Faktum erscheint jedoch, dass sich das Zusammensein der Parteien nicht bloss auf ein sporadisches Zusammenwohnen beschränkte;