Die Ehefrau habe diverse sinnlose Trennungsbegehren einreichte und diese wieder zurückzog. Dies nur, damit der Ehemann nach mehrjährigem Zusammenleben keinen Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung erhalte. Die Parteien hätten einen Grossteil der Zeit zwischen Januar 2006 bis Dezember 2009 zusammen verbracht. Anschliessend habe er bis März 2010 im Hobbyraum übernachtet, bis er ausgezogen sei. In der Zeit des Zusammenlebens habe man Ferien in Tunesien, Ägypten, Amsterdam, Barcelona sowie auch in der Schweiz verbracht.