Seite 8 http://www.bl.ch/kantonsgericht man nach wie vor die Freizeit zusammen verbracht habe. Sie sei gefühlsmässig noch lange am Beklagten gehangen und habe ihm auch helfen wollen. Man habe auch diverse Male gemeinsame Reisen unternommen und Ferien zusammen verbracht. Heute gehe sie davon aus, dass sich der Beklagte nur wegen seines Aufenthaltsstatus immer wieder um sie bemüht habe. Der Beklagte erwidert, es sei umgekehrt gewesen. Die sexsüchtige Ehefrau habe aktiv den Kontakt zu einem jungen Tunesier gesucht.