Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht terhaltsleistungen während der Ehe, wobei das Gericht diese an die veränderte Lebenssituation anzupassen habe. Das Gericht dürfe keine "Mini-Scheidung" durchführen und keine in das Scheidungsverfahren gehörenden Fragen beantworten. Die Berufungsklägerin rügt, es sei rechtsmissbräuchlich, dass der Beklagte Unterhaltsforderungen für die Dauer des Scheidungsverfahrens stellt. Dieser habe sich einzig mit der Absicht, sich von ihr unterhalten zu lassen, in die Schweiz einschleusen lassen, ohne dass es ihm jemals darum gegangen sei, eine Ehe mit ihr zu führen.