Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht hörde Unterstützungsleistungen in Höhe von total CHF 2‘392.00 pro Monat erhalte. Der Ehemann lässt entgegnen, die Ehefrau sei persönlich an der massgeblichen Verhandlung vor dem Kantonsgericht erschienen, als auf die Beschwerde betreffend die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung entschieden worden sei. Die Behauptung, dass dies erst nach Einreichung der Berufungsbegründung bekannt geworden sei, sei daher falsch.