2. Mit Entscheid vom 8. November 2012 verpflichtete die Bezirksgerichtspräsidentin Arlesheim die Ehefrau, dem Ehemann ab 1. September 2012 und für die Dauer des Scheidungsverfahrens einen monatlichen und monatlich vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrag von CHF 2'000.00 zu bezahlen. Im Rahmen der Berufung beantragt die Ehefrau, es sei der besagte Entscheid aufzuheben und festzustellen, dass keine Unterhaltsbeiträge während der Dauer des Scheidungsverfahrens geschuldet sind. Der Berufungsbeklagte stellt in der Berufungsantwortschrift vom 10. Dezember 2012 Anträge die über die blosse Abweisung des berufungsklägerischen Begehrens hinaus gehen.