Die Vizepräsidentin unterbreitet den Parteien alsdann einen Vergleichsvorschlag, der allerdings von der Ehefrau und heutigen Berufungsklägerin verworfen wird. Anschliessend halten die Rechtsvertreter der Ehegatten ihre Parteivorträge, in welchen an den Rechtsbegehren und den wesentlichen Begründungen der Rechtsschriften festgehalten wird. Auf die Parteiaussagen und die mündlichen Ausführungen der Parteivertreter ist in den Erwägungen zurückzukommen, sofern sich dies als erforderlich erweisen sollte. Erwägungen