E. Zur heutigen Verhandlung vor der Vizepräsidentin des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht, sind die Parteien mit ihren Rechtsvertretern erschienen. Der Ehemann lässt als Novum vortragen, dass er zur Zeit ohne feste Bleibe sei und bei Bekannten oder der Notschlafstelle übernachte. Er werde von der ORS Service AG mit CHF 8.00 pro Tag unterstützt. In der Folge befragt das Gericht die Ehegatten einlässlich persönlich zur Sache. Die Vizepräsidentin unterbreitet den Parteien alsdann einen Vergleichsvorschlag, der allerdings von der Ehefrau und heutigen Berufungsklägerin verworfen wird.