Der Beklagte habe nach der Heirat mit der Klägerin gelegentlich zu arbeiten begonnen. Eine Stelle als Hilfsmaler sei ihm jedoch nach einiger Zeit gekündigt worden, weil er sich offensichtlich nicht an die hiesige Arbeitskultur habe halten können. Der Beklagte habe nie irgendeinen Beitrag an die ehelichen Haushaltskosten geleistet. Die Klägerin sei alleinerziehende Mutter von zwei Kindern. Sie habe gegenwärtig Schulden in der Gesamthöhe