B. Mit Eingabe vom 26. November 2012 liess die Ehefrau, vertreten durch Advokat Julliard, gegen den Entscheid der Bezirksgerichtspräsidentin Arlesheim vom 8. November 2012 betreffend vorsorglicher Massnahmen Berufung beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht, einreichen. Er beantragte, es sei der besagte Entscheid aufzuheben und festzustellen, dass keine Unterhaltsbeiträge während der Dauer des Scheidungsverfahrens geschuldet seien, unter o/e Kostenfolge zu Lasten des Berufungsbeklagten.