Das Gericht dürfe keine "Mini-Scheidung" durchführen und keine in das Scheidungsverfahren gehörende Fragen beantworten, wie bspw. ob die Ehe die finanzielle Situation eines Ehegatten konkret beeinflusst habe. Die Ehegatten sollen den gemeinsam gelebten Lebensstandard soweit möglich weiterleben dürfen. Den Ausführungen der Ehegatten sei zu entnehmen, dass die Ehefrau jeweils ihr Einkommen gehabt habe und der Ehemann nur gelegentlich gearbeitet habe. Die Ehefrau sei somit zumindest für die Dauer des Scheidungsverfahrens gehalten, den Ehemann angemessen zu unterstützen.