114 ZGB zu scheiden. Anlässlich der Einigungsverhandlung vom 8. November 2012 beantragte der Ehemann, vertreten durch Advokat Ozan Polatli, dass ihm die Ehefrau für die Dauer des Scheidungsverfahrens einen Unterhaltsbeitrag von CHF 2'000.00 zu bezahlen habe. Mit Entscheid vom 8. November 2012 entsprach die Bezirksgerichtspräsidentin Arlesheim diesem Antrag und verpflichtete die Ehefrau, dem Ehemann ab 1. September 2012 und für die Dauer des Scheidungsverfahrens einen monatlichen und monatlich vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrag von CHF 2'000.00 zu bezahlen. Sie erwog im Wesentlichen, gemäss höchstrichterlicher Rechtsprechung sei Art.