A. Die Ehegatten A. _____ und B. _____ lernten sich anfangs 2006 in Tunesien kennen. Die Ehefrau ist Schweizerin, der Ehemann Tunesier. Sie heirateten am 30. Oktober 2006 in Basel. Die Ehefrau wurde im Jahr 1960 geboren, der Ehemann im Jahr 1983. Der Ehemann kam im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz und ist ohne Ausbildung. Die Ehegatten nahmen wiederholt das Getrenntleben auf. Mit Klage vom 8. Juni 2012 gelangte A. _____, vertreten durch Advokat Thierry P. Julliard, an das Bezirksgericht Arlesheim und beantragte, die Ehe mit B. _____ sei gemäss Art. 114 ZGB zu scheiden.