Demnach wird erkannt: ://: 1. Die Berufung wird vollumfänglich abgewiesen. 2. Die Entscheidgebühr für das Berufungsverfahren von CHF 20'000.-- wird der Berufungsklägerin auferlegt. 3. Die Berufungsklägerin hat den Berufungsbeklagten eine Parteientschädigung von CHF 37'696.30 (inkl. Spesen und CHF 2'792.30 MwSt) zu bezahlen. Vorsitzender Richter Gerichtsschreiberin Dieter Freiburghaus Karin Arber Seite 19 http://www.bl.ch/kantonsgericht