In diesem Zusammenhang auffallend und höchst fragwürdig ist weiter, dass die Berufungsklägerin in diesem Lohnversprechen als Datum den 28. April 2004 aufführt, der Erblasser dagegen den 26. April 2004. Es stellt sich auch die Frage, was der Erblasser mit dem Lohnversprechen vom 28. April 2004 eigentlich wollte. Die Berufungsklägerin hat ausgesagt, sie habe nie Geld vom Erblasser bekommen. Wenn er ihr monatlich einen Lohn hätte bezahlen wollen, hätte er dies tun können.