In seinem Schreiben vom 27. Januar 2005 an den Rechtsvertreter von F.____ (in den Vormundschaftsakten) führt er aus, dass er bei seinem ersten Besuch Berge ungelesener Post und nicht abgelegter Belege angetroffen habe und später zahlreiche offene Rechnungen und Mahnungen in der Höhe von mehreren zehntausend Franken, ohne dass diesen Verbindlichkeiten entsprechende Guthaben auf den Bankkonti gegenübergestanden wären.