Dieser besuchte den Erblasser mehrmals und hat sich mit ihm über seine finanziellen und sonstigen Verhältnisse unterhalten und weitere zahlreiche Abklärungen gemacht. Er stellte gemäss seinem Bericht vom 8. November 2004 bereits bei seinem ersten Besuch bei F.____ fest, dass dieser nicht den erforderlichen Überblick über seine finanziellen Verhältnisse habe und nicht in der Lage gewesen sei, die sachdienlichen Auskünfte zu erteilen. Der gesetzliche Vertreter führt in seinem Zwischenbericht die finanziellen Verhältnisse detailliert auf und geht auf die zahlreichen Liegenschaften von F.____ je einzeln genau ein. In seinen Schlussfolgerungen führt er sodann Folgendes aus: