Ihre Arztberichte bezogen sich betreffend Urteilsfähigkeit vielmehr auf Alltagsgeschäfte und nicht auf anspruchsvollere Geschäfte. So konnte sie denn an der vorinstanzlichen Verhandlung auch keine klare Aussage betreffend der Urteilsfähigkeit des Erblassers für grössere finanzielle Entscheidungen machen. Aus der Aussage, dass sie damals frischgebackene Hausärztin gewesen sei und heute in einem solchen Fall die Patienten an die Memory-Klinik verweisen würde, geht ebenfalls hervor, dass ihre Berichte vom 24. September 2004 und 24. Mai 2005 für das vom Erblasser unterschriebene Dokument vom 28. August 2004 bzw. seine diesbezügliche Urteilsfähigkeit nicht aussagekräftig sind.